Information Jagdpacht

Information Jagdpacht

Die allgemeine Auszahlung des Jagdpachtschillings für die Genossenschaften Kilb, Heinrichsberg, Rametzberg, Kettenreith, Teufelsdorf und Umbach erfolgt von 07. Jänner 2026 – 07. Juli 2026 während der Amtsstunden im Gemeindeamt Kilb. 

Anteile, die in der Zeit von 07. Jänner 2026 bis 07. Juli 2026 nicht behoben werden, werden dem jeweiligen Jagdausschuss, zur Verwendung im allgemeinen Interesse zur Erhaltung und Pflege der Land-, Forst- und Jagdwirtschaft oder des ländlichen Raumes, zurückgeführt. 

Der Pachtschilling ist auf alle Eigentümer von Grundstücken im Genossenschaftsjagdgebiet auf denen die Jagd nicht ruht, unter Zugrundelegung des Flächenausmaßes, aufzuteilen. Es gibt keine flächenmäßige Untergrenze. Der Pachtschilling wird abzüglich der die Jagdgenossenschaft belastenden Kosten ausbezahlt. Zu den Kosten zählen zum Beispiel Verfahrensgebühren und Aufwandersatz der Gemeinde.

 

10.02.2026

Weiterleiten mit Facebook